Über uns

Selbstverständnis

Wir leben in einer Zeit vielfacher Krisen und vielfältiger Gewalt. Atomare Bewaffnung und Aufrüstung sowie die fortschreitende Klimakatastrophe lassen am Überleben der gesamten Menschheit zweifeln. Unser gegenwärtiges Zivilisationsmodell, das beherrscht wird durch die Herrschaft des Geldes in Form des globalisierten Kapitals, steht sozial, ökologisch und ökonomisch ganz grundsätzlich in Frage.

Mit Frieden wagen e.V. – Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie beteiligen wir uns an der Suche nach Perspektiven einer anderen Welt, die diese Verhältnisse unterbricht. Wir suchen nach Wegen, bei denen Frieden gewagt wird und die auf eine solidarische und nachhaltige Gesellschaft zielen und auf einer Friedenskultur, einer Kultur der Gewaltfreiheit aufbauen. Dabei verstehen wir uns als Teil einer außerparlamentarischen Opposition.

Weil die materielle Grundlage unserer Arbeit ausschließlich durch Spenden und Fördermitgliedschaften geschaffen wird, können wir uns politisch unabhängig und „von unten“ engagieren. Inhaltlich sind wir nur den in unserer Satzung aufgeführten Zwecken und Aufgaben verpflichtet: Aufklärungsarbeit über Gewalt in ihren unterschiedlichen Formen und zu gewaltfreien Alternativen, Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie sowie Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Solidarität mit Menschen, die von Kriegen und anderer Gewalt betroffen sind.

Wichtig war und ist uns, mit dem zu beginnen, was uns möglich ist. Getreu dem Gedanken von Gustav Landauer: „Obwohl wir wenige sind, gilt es zu beginnen; weil wir wenige sind, muss klein begonnen werden.

Vorstand & Geschäftsführung

Frieden wagen e.V. – Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie ist ein eingetragener gemeinnütziger (und mildtätiger) Verein. Von einer in Plochingen ansässigen Geschäftsstelle wird die gesamte Arbeit organisiert und koordiniert. Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle sind:

Michael Schmid (Geschäftsführer; Referent für Friedensfragen)
Katrin Warnatzsch (Mitarbeiterin)

Unsere Tätigkeit wird vom Vereinsvorstand angestoßen und verantwortet. Den Vorstand bilden:

Axel Pfaff-Schneider, Reutlingen
Hubert Rothfeld, Gammertingen
Katrin Warnatzsch, Plochingen

Die gesamte Arbeit von Frieden wagen e.V. wird über Mitglieds- bzw. Förderbeiträge und Spenden finanziert.

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Frieden wagen e.V.“ – Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie. Er hat seinen Sitz in Plochingen und ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein Frieden wagen e.V. – Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie sieht seine Aufgabe

  • in der Förderung von internationaler Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung, Demokratie und im Schutz der Umwelt und des Klimas, mit dem Ziel weltweiter sozialer Gerechtigkeit, Frieden und ökologischer Nachhaltigkeit;
  • in der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, Betroffene von Krieg und Straftaten sowie für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
  • in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke;
  • in der Begleitung und Unterstützung von Menschen, die infolge von seelischen oder wirtschaftlichen Notlagen auf Unterstützung angewiesen sind (im Sinne von § 53 Ziff. 1 und 2 AO).

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Förderung bzw. Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Informations- und kulturpolitische Veranstaltungen, Gesprächs- und Arbeitskreise, Begegnungstreffen, gewaltfreie Aktionen, Vorträge und Workshops) zur Thematik sozialer Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie sowie der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
  • Herausgabe, Herstellung, Sammlung, Vervielfältigung und Veröffentlichung von Texten in elektronischen oder Printmedien für die Öffentlichkeit zur Thematik sozialer Gerechtigkeit, Frieden und Demokratie sowie der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Organisationen und Bündnissen aus der Friedens-, Menschenrechts-, Solidaritäts-, Frauen- und Ökologiebewegung;
  • die finanzielle und ideelle Unterstützung konkreter umwelt-, entwicklungs- oder friedensbezogener Projekte im In- und Ausland;
  • Beratung und solidarische Unterstützung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind oder sich in seelischen, sozialen oder wirtschaftlichen Notlagen oder Übergangssituationen befinden.

3. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Er arbeitet mit allen interessierten und gleichgesinnten Menschen und Gruppen zusammen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Der Verein darf keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft des Vereins unterscheidet sich nach Mitgliedern und Fördermitgliedern. Mitglieder übernehmen Verantwortung insbesondere durch aktive Mitarbeit oder/und die Bereitschaft, die Arbeit des Vereins durch die Bereitstellung höherer finanzieller Mittel zu unterstützen.

Fördermitglieder unterstützen den Verein durch regelmäßige Beitragszahlung. Sie haben das Recht, an Mitgliederversammlungen beratend teilzunehmen und werden über die Belange des Vereins informiert.

Mitglieder bzw. Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den in § 2 genannten Zweck des Vereins anerkennen und fördern wollen. Der Beitritt ist in Textform zu beantragen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.

2. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

3. Die Mitgliedschaft endet durch

  • Austrittserklärung in Textform zum Schluss des Kalenderjahres,
  • Tod oder – bei Mitgliedern, die juristische Personen sind – durch Erlöschen,
  • Ausschluss durch den Vorstand nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitgliedes/Fördermitgliedes, wenn es gegen die Interessen des Vereins handelt oder das Ansehen des Vereins schädigt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied/Fördermitglied mit aufschiebender Wirkung die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann endgültig entscheidet,
  • durch Streichung, wenn ein Mitglied/Fördermitglied trotz Aufforderung in Textform seine Beiträge nicht bezahlt.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Mitglieder erhalten eine Einladung in Textform unter Angabe der Tagesordnung. Fördermitglieder erhalten ebenfalls eine Einladung, sofern sie diesen Wunsch ausdrücklich in Textform zum Ausdruck bringen.

2. Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden. Die konkrete Form wird bei der Einladung bekanntgegeben.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder das schriftlich unter Angaben des Zwecks und der Gründe verlangt.

4. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Bestimmung der Grundzüge der Arbeit,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Wahl des Vorstandes,
  • Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

5. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit.

6. Jedes teilnehmende Mitglied hat eine Stimme.

7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von der oder dem Protokollführenden unterzeichnet.

8. Beschlüsse können auch außerhalb einer Mitgliederversammlung in Textform gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Stimmabgabe vorgelegt. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen.

§ 7 Vorstand des Vereins

1. Der Vorstand besteht aus zwei oder drei gleichberechtigten Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein nach § 26 BGB.

2. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung einzeln und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt.

3. Mitgliedern des Vorstands kann eine Vergütung gezahlt werden.

4. Der Vorstand ist für die gesamte Arbeit des Vereins verantwortlich. Er führt die Geschäfte des Vereins. Dazu gehört unter anderem die Befugnis, Anstellungsverträge abzuschließen, Vergütungen für Leistungen und Tätigkeiten zu vereinbaren und Regelungen über Aufwendungsersatz zu treffen.

5. Der Vorstand nimmt intern eine Geschäftsverteilung vor. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin bestellen.

6. Vorstand und sonstige Organe des Vereins haften dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten entstandenen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins oder Dritten. Für einen solchen Schaden werden Vorstandsmitglieder und sonstige Organe des Vereins vom Verein freigestellt.

§ 8 Datenschutz im Verein

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzordnung, die vom Vorstand erlassen wird.

§ 9 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

1. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Mitgliederversammlung.

2. Bei der Auflösung des Vereins oder seiner Aufhebung oder bei Wegfall seines Zweckes fällt sein noch vorhandenes Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

Verabschiedet am 11.11.1993, zuletzt geändert am 11.10.2025

Kampagnen und Mitgliedschaften

Wir sind der Überzeugung, dass wir gemeinsam mehr erreichen können. Deshalb ist Frieden wagen e.V. auf vielfältige Weise vernetzt mit anderen Gruppen und Organisationen, etwa aus der Friedens-, Menschenrechts-, Solidaritäts-, Umweltschutz- und Klimabewegung, um auf breiterer Basis zusammenwirken zu können.

Frieden wagen e.V. ist u.a. Mitglied folgender Netzwerke und Organisationen:

Geschichte des Vereins

Im Juni 1993 gründeten 30 Menschen in Gammertingen (Kreis Sigmaringen) den Verein Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V., um gemeinsam soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Mit dem Verein sollten konstruktive, Leben stiftende Antworten auf existentiell wichtige Fragen und auf die vielfältigen Formen zerstörerischer Gewalt gegeben werden. Wichtig war uns bei der Gründung unter anderem, an unser Umfeld mit seiner Vielzahl an militärischen Einrichtungen anzuknüpfen. In unserem ersten Lebenshaus-Prospekt schrieben wir u.a.: „Gerade hier wollen wir an zivilen, konstruktiven Alternativen arbeiten. Wir wollen Zeichen der Hoffnung setzen in einer kranken Welt, die an Gewalt und verheerenden Katastrophen leidet.“

Bereits im Frühjahr 1994, zehn Monate nach seiner Gründung, hat unser Verein ein ehemaliges Zweifamilienhaus in Gammertingen erworben. Dies wurde dank der Unterstützung zahlreicher Menschen möglich, die uns mit Spenden und zinslosen Darlehen bei der Finanzierung von Kauf und Ausbau des Gebäudes unterstützten. In dem vereinseigenen Gebäude, das wir „Lebenshaus“ nannten, standen außer Wohnräumen für Aktive, die dort ständig lebten, Büros sowie Räume für Menschen bereit, die sich in einer Krisen- oder Übergangssituation befanden. „Mitwohnen im Lebenshaus“ – fast drei Jahrzehnte lang bestand dieses spezielle Angebot praktischer Solidaritätsarbeit des Lebenshauses in Gammertingen. Weit über 200 Menschen mit jeweils völlig unterschiedlichen Hintergründen hatten die Möglichkeit, eine kürzere oder längere Zeit dort zu leben – manche mehrere Jahre lang. Dabei handelte es sich um Menschen, denen es nicht so gut ging, die am Rande standen, Ausgegrenzte, Überflüssig-Gemachte, Arme und Kranke. Es handelte sich auch um Geflüchtete, politisch Verfolgte und andere Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, sowie um Menschen mit wenig Geld. So haben Menschen u.a. aus Deutschland, Algerien, Kosovo, Türkei, Ukraine, Iran, Irak, Pakistan, Afghanistan, Kenia und Sudan im „Lebenshaus“ gewohnt.

Genutzt werden konnte das „Lebenshaus“ ebenfalls, um dort unzählig viele Menschen zu beraten, ihre oft schwierigen Lebenssituationen zu besprechen, gemeinsam mögliche Lösungen und Unterstützung zu finden, Ferienspiele für Kinder mit Migrationshintergrund und für einheimische Kinder durchzuführen, mit Geflüchteten und Migrant*innen deutsche Sprache zu lernen, oder sie auf ihr Klageverfahren vor Gericht vorzubereiten, das sie gegen einen Ablehnungsbescheid im Asylverfahren bestritten, gemeinsame Feste zu feiern, Räume für Arbeitsgruppen im Themenbereich „Frieden“, Sitzungen und Versammlungen zu bieten.

Weil die Überwindung von struktureller Ungerechtigkeit, Gewalt und Krieg sowie dem Zerstören unserer Mitwelt wichtige Anliegen sind, ist eine kritische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit eine zentrale Aufgabe unseres Vereins. Deshalb wurden von 1993 bis 2025 ein beträchtlicher Teil der insgesamt rund 600 Veranstaltungen und Aktionen im „Lebenshaus“ vorbereitet und organisiert, die wir in dieser Zeit durchgeführt oder an denen wir mitgewirkt haben. 2013 wurde mit den vielbeachteten Tagungen „We shall overcome! Gewaltfrei aktiv für die Vision einer Welt ohne Gewalt und Unrecht“ begonnen, die wir seither jährlich durchführen.

Es wurden auch verschiedene Medien bereitgestellt und daran gearbeitet, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen und zum eigenen Handeln zu ermutigen.

2026 haben wir unsere Geschäftsstelle und unseren Vereinssitz von Gammertingen nach Plochingen am Neckar verlegt. In diesem Zuge wurde das Gebäude in Gammertingen („Lebenshaus“) veräußert. Außerdem wurde der Vereinsname geändert. Aus Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. wurde nun Frieden wagen e.V. – Arbeitsstelle für Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie.

Bei Frieden wagen e.V. handelt sich um den gleichen Verein wie bisher. Alle Vereinszwecke bleiben wie bisher bestehen – bis auf das Angebot „Mitwohnen im Lebenshaus“, das es nicht mehr gibt.

Januar 2026
Veränderung

Umbenennung, Umzug nach Plochingen, Übergabe des Hauses.

November 2025
Beratung und Begleitung

Viele hundert Menschen kamen zur Beratung ins „Lebenshaus“.

Oktober 2025
Gebäudeverkauf

Notarieller Kaufvertrag für das Haus in Gammertingen.

August 2025
160. Mahnwache

Mahnwache zum 80. Hiroshima-Gedenktag.

Januar 2025
Weichenstellung

Beschluss für Umzug und Verkauf, „Mitwohnen“ endet.

Juli 2023
30 Jahre

Das 30-jährige Jubiläum wird feierlich begangen.

März 2019
100. Rundbrief

Die 100. Ausgabe des Lebenshaus-Rundbriefs erscheint.

März 2016
Afghanische Geflüchtete

20 junge Afghanen ziehen in die Unterkunft nebenan.

Oktober 2013
„We shall overcome!“

Erste Tagung mit 60 Teilnehmenden in Gammertingen.

Juli 2012
Referent für Friedensfragen

Der Solidarfonds ermöglicht eine Teilzeitstelle.

Oktober 2008
Sanierung abgeschlossen

Fest zum Abschluss der energetischen Sanierung.

April 2006
Wende in der Energiepolitik

Ganzseitige Anzeige zum 20. Jahrestag von Tschernobyl.

Oktober 2002
Erstes Asyl-Café

Das erste Asyl-Café findet im „Lebenshaus“ statt.

September 2001
Website geht online

Die erste Website des Lebenshauses geht online.

Januar 2001
Erste bezahlte Stelle

Ein Solidarfonds finanziert einen Minijob.

August 2000
Ferienspiele

Erste Ferienspiele auf dem Grundstück, weitere folgen.

November 1999
Neue Asylunterkunft

Unweit des Hauses öffnet erneut eine Unterkunft.

Dezember 1997
Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt erteilt die dauerhafte Gemeinnützigkeit.

Juni 1996
Einweihung

Das Haus wird eingeweiht, „Mitwohnen“ beginnt.

April 1996
Erste Mahnwache

Zum 10. Jahrestag von Tschernobyl in Gammertingen.

Januar 1995
Renovierung beginnt

Die Renovierung startet, eine Kerngruppe zieht ein.

März 1994
Hauskauf

Kaufvertrag für das künftige „Lebenshaus“.

Juli 1993
Veranstaltungen und Asylarbeit

Veranstaltungs- und Asylarbeit nehmen Fahrt auf.

Juni 1993
Gründung

30 Menschen gründen den Verein in Gammertingen.

Welche Bedeutung hatte der Kauf eines Gebäudes für den Verein "Lebenshaus Schwäbische Alb"?

Rundbrief-Artikel

PDF · 6 Seiten

herunterladen

Ein wichtiges Stück Lebenshaus geht zu Ende - 
Rückblick auf 30 Jahre „Mitwohnen im Lebenshaus“

Rundbrief-Artikel

PDF · 6 Seiten

herunterladen

„Afghanistan“ zieht sich wie roter Faden durch verschiedene Handlungsfelder unseres Vereins

Vortragsauszug

PDF · 9 Seiten

Auszug eines Vortrags von Michael Schmid an der Ev. Akademie Bad Boll, April 2022.

herunterladen

Transparenz TV – 935. Sendung vom 7.04.2021: Das Lebenshaus Schwäbische Alb

TV-Interview

Video · 62 Minuten · 07.04.2021

Katrin Warnatzsch und Michael Schmid waren als Gäste beim Sender „Transparenz TV“ in Berlin eingeladen.

Video abspielen